Gerichtsmedizin

Der Gerichtsmediziner stellt die Todesursache fest und schätzt den Todeszeitpunkt der Personen, die unter verdächtigen Umständen den Tod gefunden haben. Er nimmt aus diesem Grund eine Autopsie vor: Er untersucht die Leiche und entnimmt Blut, Zellen, Organe usw., die er untersuchen lässt.